Schnelles Handeln und konsequentes Handeln sind einer entdeckten Urheberrechtsverletzung ganz entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sind daher kurzfristig für Sie da. Angefangen von der Beratung bis - sofern erforderlich - zur Zwangsvollstreckung.
Wir beraten unsere Mandanten, sprechen bei einer Verletzung des Fotorechts bzw. Bildrechts eine Abmahnung aus, setzten Ansprüche erforderlichenfalls vor Gericht durch und übernehmen auch die Zwangsvollstreckung, falls der Gegner sich der Entscheidung des Gerichts nicht beugt.
Gerne berate ich Sie umfassend rund um das Thema Fotorecht und Bildrecht. Schildern Sie mir Ihr Problem und wir finden zusammen eine Lösung.
Im Falle unberechtigter Bildnutzung durch Dritte spreche ich als Rechtsanwalt in Ihrem Namen eine Abmahnung gegen den Verletzer aus. Die Kosten für die Abmahnung hat regelmäßig der Verletzer zu erstatten.
Sofern die Abmahnung erfolglos geblieben ist, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit, durch eine einstweilige Verfügung den Unterlassungsanspruch schnell, effizient und kostengünstig durchzusetzen.
Mit einer Klage im Fotorecht können neben dem Unterlassungsanspruch die sogenannten Annexansprüche - Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung - geltend gemacht werden
Wenn eine einstweilige Verfügung oder ein Urteil erlassen wurde und der Gegner immer noch Ihr Foto verwendet oder nicht zahlt, kann er im Wege der Zwangsvollstreckung hierzu gezwungen werden.
Rechtsanwalt Andreas Forsthoff
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Kleingemünder Str. 72/10
69118 Heidelberg
Tel. 06221 7249 615
Email info (at) fotorecht-heidelberg.de
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