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Für Ihre Bildrechte machen wir uns stark!

Anwalt für Fotorecht und Bildrecht in Heidelberg - Fotorecht-Anwalt, Fotorecht für Fotografen, Bildrechte Fotograf

Jeden Tag werden insbesondere im Internet unzählige Fotos unerlaubt verwendet, man spricht hier von Bilderklau. Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers handelt es sich bei jeglicher Verwendung eines Fotos – ebenso wie bei anderen urheberrechtlich geschützten Werken – um eine Urheberrechtsverletzung. Opfer dieser Urheberrechtsverletzungen in Form von unerlaubter Fotonutzung werden in erster Linie Fotografen und Betreiber von Onlineshops. In letzter Zeit nehmen jedoch auch Verletzungen des Urheberrechts anderer Personen stark zu, wie beispielsweise Influencer oder Blogger.

Fotorecht für Fotografen - Bildrechte Fotograf

Das Urheberrecht schützt die Rechte der Fotografen und der sonstigen Rechteinhaber. Wer die unerlaubte Verwendung seiner Fotos bemerkt, ist nicht schutzlos gestellt, sondern hat eine Reihe von Möglichkeiten. Werden Bildrechte oder Fotorechte verletzt, sollte man sich an einen Rechtsanwalt (Medienrecht), am besten an einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz wenden. Um Ihnen als Rechteinhaber diese rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, haben wir auf der Internetseite Fotorecht Heidelberg eine Reihe von Informationen für Sie zusammengestellt. Wir vertreten Sie dabei natürlich nicht nur an unserem Kanzleisitz in Heidelberg, sondern sind bundesweit für Sie tätig. Wir kennen die Rechtsprechung der unterschiedlichen Gerichte zum Urheberrecht und Fotorecht und können daher - sofern ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist - dort klagen, wo ein Gericht schon positiv für Rechteinhaber entschieden hat und wo nach den bisherigen Erfahrungen damit die für Sie als Fotograf bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen sind.

 

Als Anwalt für Fotorecht in Heidelberg kann ich Sie bundesweit in zahlreichen Bereichen beraten und vertreten. Ziel ist dabei die Wahrung Ihrer Fotorechte:

  • Rechtliches Vorgehen bei unerlaubter Bildnutzung im Wege der Abmahnung (Fotorecht Abmahnung)
  • Beantragung einer einstweiligen Verfügung, sofern auf eine Abmahnung keine strafbewehrte Unterlassungserklärung Ihnen gegenüber abgegeben wird
  • Vertretung im Hauptsacheverfahren, Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis zur Zwangsvollstreckung
  • Erstellung von Lizenzverträgen zur Nutzung von Fotos und Lichtbildern (Bildrechte Fotograf)
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen zur Nutzung von Fotos und Lichtbildern im Internet (Bildrechte kaufen und verkaufen)
  • Beratung und Vertretung bei Creative Commons Lizenzen (Urheberrecht Bilder)
  • Anwaltliche Beratung und Vertretung von Personen, deren Bildnis unerlaubt verwendet wird (Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts)

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ihr Anspechpartner zur effektiven Durchsetzung Ihrer Bildrechte



Ihr Kontakt zu uns:

 

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff

Kleingemünder Str. 72/10

69118 Heidelberg

Tel. 06221 7249615

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